Tischtennis im Kreis Fürstenwalde Bereich Nord
Sonderregeln
- Verzicht auf Spielerpässe.
2. Im Laufe der saison können Spieler /-innen nachgemeldet werden.
3. Frauen sind, wenn Sie gemeldet sind, Spielberechtigt.
4. Es gibt keine Altersbegrenzung.
5. Bei Unterbesetzung keine Strafe.
6. Im Extremfall darf eine Mannschaft mit 2 Akteuren antreten. ( JHV 1998 B 2 )
7. Treten beide Mannschaften in Unterbesetzung an, muss ein Doppel gespielt werden. ( JHV 1998 B 3 )
8. Wartezeit des Gastgebers : 30 Minuten ( JHV 1996 B 1 ).
9. Ab der Saison 24 / 25 wird mit einheitlichen Bällen,
der Marke " Andro Speedball 3 S ", gespielt. JHV 2022 B 2 )
10. Ersatzspieler : Ersatz ( von Unten nach Oben ) kann nur in einer Mannschaft gespielt werden.
3 x pro Halbserie statthaft, beim 4 x hat sich der/die Spieler /-inn Festgespielt.
Der/die Ersatzspieler /-inn ist mit ( E ) zu kennzeichnen.
11. Kinder / Jugendliche, die auf bundes-,Landes- oder Bezirksebene spielen,
sind nicht als Ersatz Spielberechtigt.
12. Ab der Saison 24 / 25 dürfen Spieler /-innen, aus Vereinen mit Mannschaften auf Landesebene,
unbbegrenzt Ersatz auf Landesebene spielen.
Voraussetzung : die Spieler /-innen kommen aus der Mannschaft, im LOS-Nord,
mit der niedrigsten Zahl als Zusatz der betreffenden Mannschaft des auf Landesebene
spielenden Vereins. ( JHV 2024 B 1 )
13. Meldet sich eine mannschaft während der laufenden Saison ab, und nächste Saison wieder an,
muss in der untersten Klasse begonnen werden.
14. Startgeld z. Zeit 30,- € pro Mannschaft und Jahr.
15. Das Pokalfinale wird beim Sieger der letzten Saison ausgetragen. ( JHV 2007 B 1 )
16. Im Pokalwettbewerb darf ein Spieler, in einer Runde, nur in einer Mannschaft spielen. ( JHV 2007 B 2 )
Nimmt eine Mannschaft, in einer Pokalrunde nach erfolgter Auslosung, nicht Teil
( Ausgenommen die Straßenverhältnisse verhinder die Teilnahme oder die Stammspieler sind
alle Krank ) wird diese Mannschaft mit 20,- € Strafe belegt. ( JHV 2013 B 2 )
17. Leistungsklasse 1 : Kreisliga und 1.Kreisklasse
Leistungsklasse 2 : 2.Kreisklasse und 3.Kreisklasse ( JHV 2013 B 1 )
Die Plätze 1 und 2 in der Leistungsklasse 2- Gruppe 1 berechtigen zum Aufstieg in die unterste Gruppe
der LK 1 der kommenden Saison. ( JHV 2013 B 1 ) Die beiden letztplazierten der LK 1 steigen in der
kommenden Saisonin die 1.Gruppe der LK 2 ab, es sei denn , in der letzten Gruppe der LK 1 sind
keine 6 Spieler /-innen vorhanden. Der Drittplazierte, in der Gruppe 2, hat in der nächsten Saison
Heimrecht. ( JHV 2007 B 3 ) Spieler /-innen, die in der . und 3. Kreisklasse spielen, jetzt aber
in der LK 1 gruppe 1 - 7 spielen, behalten Ihr Startrecht in der LK 1.
Die Teilnehmer der Leistungsklassen, die in ihren Gruppen Platz 1 oder 2 belegen, möchten bitte
bekannt geben wenn Sie in der nächsten Gruppe nicht teilnehmen können. Dafür ist dann der
Dritt/-oder Viertplazierte berechtigt Teilzunehmen. ( JHV 2013 B 3 )
Jeder der vorher weiß das, Er den Termin seiner Gruppe nicht wahrnehmen , sollte das sofort
Torsten Prautsch mitteilen. Es werden höchstens 2 Gruppen pro Woche und nie 2 Tage hintereinander
gespielt. Jeder der neu Teilnehmen oder sich Abmelden möchte, muss sich bis zum 31.08. des Jahres,
selber bei Torsten Prautsch telefonisch oder per E-Mail melden. ( JHV 2010 B 1 )
Die LK ist nur für Spieler /-innen die in LOS-Nord gemeldet sind. ( JHV 2013 B 3 )
18. Pokalspiele : Die Termine für das Halbfinale unfd Finale sind festzusetzen.
Termine für die LK müssen sich unterordnen. ( JHV 2008 B 2 )
19. Es sind bis zu 12 Mannschaften in der Liga und 1.KK zulässig. Es sin bis zu 14 Mannschften in der
2. KK und 3. KK zulässig. Ab der 53. Mannschaft gibt es eine 5. Staffel. ( JHV 2011 B 2 )
20. Spielverlegungen sind nur im beiderseitigen Einverständnis zulässig. Spielverlegungen sind von der
Heimmannschaft beim Staffelleiter zu beantragen. das Nachholespiel sollte Zeitnah, muss aber in der
Hinrunde bis zum letzten Freitag vor der Rückrunde stattfinden. Spiele der Rückrunde müssen bis
zum letzten Freitag der letzten Spielwoche stattfinden. Bei Spielverlegungen muss eine Frist von
mindestens 2 Tagen eingehalten werden. ( JHV 2001 B 1 )
21. Änderung für die Kreisklassen : Jeder Spielplatz von 1 - 4 kann doppelt besetzt werden, muss aber
nicht. Der erstgenannte Spieler spielt dann das 1. + 3. Spiel, der zweitgenannte Spieler das 2. + 4. Spiel.
Sind 2 Spieler für eine Spielposition benannt, müssen beide Spieler unter 19 Jahre alt bzw. über 60 Jahre
alt seinoder ein spieler unter 19 Jahre und der andere über 60 Jahre alt sein. ( JHV 2015 B 1 )
22. Beläge : Es sind alle Beläge, die handelsüblich, käuflich zu erwerben sind, und an denen nicht
manipuliert wurde, erlaubt. ( 2009 B 1 )
23. Tritt eine Mannschaft in der Hinrunde Auswärts nich an ( 10:0 für die Heimmannschaft ), behält die nicht
angetretene Mannschaft in der Rückrunde ihr Heimrecht. ( JHV 2011 B 1 )
24. Zwangsaufstieg für die Kreisklassen : Der jeweilige staffelsieger und Zweitplazierte ist verpflichtet, im
folgenem Spieljahr, in der nächst höhren Spielklasse zu spielen. Ausnahme . der Drittplazierte nimmt
das Aufstiegsrecht für den Staffelsiegeroder dem Zweitplazierten wahr. Wollen der der Staffelsieger und
der Zweitplazierte nicht aufsteigen, so ist der Drittplazierte nur für den Zweitplazierten Aufstiegsberechtigt.
25. Spielsperre bei Beleidigungen und Sachbeschädigung : Eines unsportlichen Verhaltens macht sich
insbesondere Schuldig, wer sich frendenfeindlich, politisch extremistisch, rassistisch, obszönanstößig,
provokativ beleidigend verhält oder eine Sachbeschädigung begeht. Verfehlungen von aktiven Spielern,
die als Zuschauer begangen werden, können ebenso gesperrt werden, als wären Sie als spieler begangen
worden. Unsportliches Verhalten vor, während und nach dem Spiel ist schriftlich im Spielprotokoll festzuhalten.
Auf der vorderseite bei Protest " ja " ankreuzen und auf der Rückseite erfolgt die ausfürliche Beschreibung
des Sachverhalts welches von den Mannschaftsführern bzw. den Stellvertretern zu bestätigen ist.
Ein Spieler, der sich während des Spiels unsportlich verhält, ist mit einer Sperre von einem Spiel ( zeitnah )
zu belegen. Der Staffelleiter gibt eine schriftliche Information an Spieler, Mannschaft und Verein
( beider Mannschaften ) und dem Vorsitzenden KFA über den Zeitpunkt der Sperre. Sollte ein Einspruch
erfolgen, so ist dieser unverzüglich dem Staffelleiter und Vorsitzenden schriftlich mitzuteilen. ( JHV 2012 B 2 )
Stand 2024