Tischtennis im Landkreis Oder-Spree / Nord
Sonderregelungen
Zu den Regeln des DTTB und des Brandenburger TT-Verbandes
1. Verzicht auf Spielerpässe.
2. Im Laufe der Saison können Spieler /-rinnen nachgemeldet werden.
3. Frauen sind, wenn Sie gemeldet sind, spielberechtigt.
4. Es gibt keine Altersbegrenzung.
5. Bei Unterbesetzung keine Strafe.
6. Im Extremfall darf eine Mannschaft mit 2 Akteuren antreten (JHV 1998 B 2).
7. Treten beide Mannschaften in Unterbesetzung an, muss ein Doppel gespielt werden
(JHV 1998 B 3).
8. Wartezeit des Gastgebers: 30 Minuten (JHV 1996 B 1).
9. Ersatzspieler: Ersatz (von unten nach oben) kann nur in einer Mannschaft gespielt
werden. 3 x pro Halbserie statthaft, beim 4 x hat sich der Spieler festgespielt.
Der Ersatzspieler ist mit (E) zu kennzeichnen.
Schüler (aus unserer Schüler-Liga) dürfen in einer Herrenmannschaft 3x pro
Halbserie Ersatz spielen, wenn die Elterngenehmigung vorliegt,
beim 4. Einsatz zählt das Spiel für die Herrenmannschaft als verloren.
Der Ersatzspieler ist mit (ES) zu kennzeichnen.
10. Kinder/Jugendliche, die auf Bundes-, Landes- oder Bezirksebene spielen,
sind nicht als Ersatz spielberechtigt.
11. Meldet sich eine Mannschaft während der laufenden Saison ab,
und nächste Saison wieder an, muss in der untersten Klasse begonnen werden.
12. Startgeld z. Zeit nur 20,- € pro Mannschaft und Jahr.
13. Das Pokalfinale wird beim Sieger der letzten Saison ausgetragen (JHV 2007 B 1).
14. Im Pokalwettbewerb darf ein Spieler, in einer Runde, nur in einer Mannschaft
spielen (JHV 2007 B 2).
Nimmt eine Mannschaft, in einer Pokalrunde nach erfolgter Auslosung, nicht Teil
(Ausgenommen die Straßenverhältnisse verhindern die Teilnahme oder die
Stammspieler sind alle Krank) wird diese Mannschaft mit 20,- € Strafe belegt.
(JHV 2013 B 2)
15. Leistungsklasse 1: Kreisliga und 1.Kreisklasse
Leistungsklasse 2: 2.Kreisklasse und 3. Kreisklasse (JHV 2013 B 1)
Die Plätze 1 und 2 in der Leistungsklasse 2- Gruppe 1 berechtigen zum Aufstieg in die
unterste Gruppe der Leistungsklasse 1 der kommenden Saison. (JHV 2013 B 1)
Der Drittplazierte, in der Gruppe 2, hat in der nächsten Saison Heimrecht
( JHV 2007 B 3 ).
Spieler /-innen, die in der 2. und 3. Kreisklasse spielen, jetzt aber in den LK 1 – 7 spielen, behalten
Ihr Startrecht.
Die Teilnehmer der Leistungsklasse, die in ihren Gruppen Platz 1 oder 2 belegen, möchten bitte bekannt geben wenn Sie an der nächsten Gruppe nicht teilnehmen können. Dafür ist dann der Dritt.- oder/und Viertplazierte berechtigt teilzunehmen (JHV 2013 B 1). Jeder der vorher weiß das, Er den Termin seiner Gruppe nicht wahrnehmen kann, sollte das sofort Torsten Prautsch mitteilen.
Es werden nur noch 2 Gruppen pro Woche und nie 2 Tage hintereinander gespielt.
Jeder der teilnehmen möchte, muss sich bis zum 15.10. des Jahres, selber
bei Torsten Prautsch telefonisch oder per E-Mail anmelden (JHV 2010 B 1).
Die Leistungsklasse ist nur für Spieler /-rinnen die in LOS-Nord gemeldet sind.
(JHV 2013 B3)
16. Pokalspiele: Die Termine für das Halbfinale und Finale sind festzusetzen,
Termine für die Leistungsklasse müssen sich unterordnen (JHV 2008 B 2).
17. Es sind bis zu 12 Mannschaften in der Liga und 1.KK zulässig.
Es sind bis zu 14 Mannschaften in der 2.KK und 3.KK zulässig. Ab der 53. Mannschaft gibt es eine 5. Staffel (JHV 2011 B 2).
18. Spielverlegungen sind nur im beiderseitigen Einvernehmen zulässig.
Spielverlegungen sind von der Heimmannschaft beim Staffelleiter zu beantragen.
Das Nachholspiel sollte zeitnah, muss aber im Ansetzungshalbjahr stattfinden.
Bei Spielverlegungen muss eine Frist von mind. 2 Tagen eingehalten werden
(JHV 2001 B 1).
19. Änderung für die 1. - 3. Kreisklasse: jeder Spielplatz von 1-4 kann doppelt
besetzt werden, muss aber nicht. Der erstgenannte Spieler spielt dann das
1.+3. Spiel , der zweitgenannte Spieler dann das 2.+4. Spiel. Sind zwei Spieler
für eine Spielposition benannt, müssen beide Spieler unter 18 Jahre alt bzw.
über 60 Jahre alt sein oder ein Spieler unter 18 Jahre und der andere
über 60 Jahre alt sein. (JHV 2019).
20. Beläge: Es sind alle Beläge, die handelsüblich, käuflich zu erwerben sind,
und an denen nicht manipuliert wurde, erlaubt (JHV 2009 B 1).
21. Tritt eine Mannschaft in der Hinrunde Auswärts nicht an
(10:0 für Heimmannschaft), behält die nicht angetretene Mannschaft
in der Rückrunde ihr Heimrecht (JHV 2011 B 1).
22. Zwangsaufstieg für die Kreisklassen:
Der jeweilige Staffelsieger und Zweitplazierte ist verpflichtet, im folgendem
Spieljahr, in der nächst höheren Spielklasse zu spielen.
Ausnahme: der Drittplazierte nimmt das Aufstiegsrecht für den Staffelsieger
oder den Zweitplazierten wahr.
Wollen der Staffelsieger und der Zweitplazierte nicht aufsteigen, so ist der
Drittplazierte nur für den Zweitplazierten aufstiegsberechtigt (JHV 2012 B 1).
23. Spielsperre bei Beleidigung und Sachbeschädigung:
Eines unsportlichen Verhaltens macht sich insbesondere schuldig, wer sich
fremdenfeindlich, politisch extremistisch, rassistisch, obszön anstößig,
provokativ beleidigend verhält oder eine Sachbeschädigung begeht.
Verfehlungen von aktiven Spielern, die als Zuschauer begangen werden,
können ebenso gesperrt werden, als wären sie als Spieler begangen worden.
Unsportliches Verhalten vor, während und nach dem Spiel ist schriftlich
im Spielprotokoll festzuhalten.
Auf der Vorderseite bei Protest „ ja „ ankreuzen und auf der Rückseite
erfolgt die ausführliche Beschreibung des Sachverhalts welches von den
Mannschaftsführern bzw. den Stellvertretern zu bestätigen ist.
Ein Spieler, der sich während des Spiels unsportlich verhält, ist mit einer
Sperre von einem Spiel (zeitnah) zu belegen!
Der Staffelleiter gibt eine schriftliche Information an Spieler, Mannschaft
und Verein (beider Mannschaften) und dem Vorsitzenden KFA über den
Zeitpunkt der Sperre. Sollte ein Einspruch erfolgen, so ist dieser
unverzüglich dem Staffelleiter und Vorsitzenden KFA schriftlich mitzuteilen
(JHV 2012 B 2).
24. Nachwuchs – Änderung der Spielberechtigungszeiten zur Spielordnung:
Schüler, die bis zum 31.08. des Jahres 15 Jahre alt werden,
dürfen bis zum 31.12. des Jahres an der Schülerliga teilnehmen.
Schüler die ab dem 01.09. des Jahres 15 Jahre alt werden, dürfen die
folgende Saison komplett teilnehmen (JHV 2012 B 3).
Stand: 11.07.2015